AGB
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von PlonkR Care, einer Software zur Pflegedokumentation per NFC. Anbieter ist Alexander Grabow (siehe Impressum). PlonkR Care richtet sich ausschließlich an Pflegedienste als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, nicht an Verbraucher.
2. Vertrag und Zugang
Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung zwischen dem Pflegedienst und dem Anbieter zustande. Der Anbieter richtet den Pflegedienst ein, mit der vereinbarten Zahl an Plätzen für Mitarbeiter:innen. Der Zugang ist freigeschaltet, solange die Vereinbarung läuft und die Vergütung bezahlt ist. Ohne Freischaltung ist die Anmeldung weiter möglich, der Zugriff auf die Daten aber gesperrt.
3. Leistungen
PlonkR Care umfasst die Tour, die Patientenverwaltung, das Ein- und Ausstempeln von Besuchen per NFC-Tag, das Abhaken von Pflegehandlungen mit Vitalwerten, den Export der Pflegedoku je Patient, die Verwaltung des Teams und ein Audit-Log aller Änderungen, dazu eine App für Android. PlonkR Care befindet sich in der Beta-Phase, einzelne Funktionen können sich ändern.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Pflegedienst. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnet der Anbieter keine Umsatzsteuer.
5. Pflichten des Pflegedienstes
- Zugänge nur an eigene, berechtigte Mitarbeiter:innen vergeben und Anmeldungen vertraulich halten
- Sicherstellen, dass für die Verarbeitung der Patientendaten eine Rechtsgrundlage besteht, etwa der Pflegevertrag oder eine Einwilligung
- Die fachliche Verantwortung für Inhalt und Vollständigkeit der Pflegedokumentation bleibt beim Pflegedienst
- Den Dienst nicht missbräuchlich nutzen, etwa durch Angriffe oder massenhafte automatisierte Anfragen
6. Datenschutz und Verschwiegenheit
Patientendaten verarbeitet der Anbieter nur im Auftrag und nach Weisung des Pflegedienstes. Vor der ersten Verarbeitung schließen beide einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Anbieter wahrt über alle Patientendaten Stillschweigen. Soweit der Pflegedienst einem Berufsgeheimnis unterliegt, ist der Anbieter als mitwirkende Person im Sinne von § 203 Abs. 3 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
7. Verfügbarkeit und Datensicherung
Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb und sichert die Daten täglich. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist in der Beta-Phase nicht zugesichert. Der Pflegedienst sollte die Pflegedoku regelmäßig exportieren.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
Laufzeit und Kündigung richten sich nach der Vereinbarung. Bei Vertragsende kann der Pflegedienst die Pflegedoku exportieren. Danach werden die Daten nach seiner Weisung gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Bei Missbrauch kann der Anbieter Zugänge sperren.
Stellt der Anbieter PlonkR Care ein, kündigt er das mindestens 30 Tage vorher an, damit die Daten exportiert werden können.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.